Sozialversicherungsfachangestellte mit der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung arbeiten bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und sind Ansprechpartner:innen für Landwirte, deren Familienangehörige und Beschäftigte. Sie beraten zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung im agrarwirtschaftlichen Kontext, prüfen Leistungsansprüche und setzen die speziellen rechtlichen Regelungen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung um. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und findet dual im Betrieb und in der Berufsschule statt.
Nach der Ausbildung arbeiten Sozialversicherungsfachangestellte bei der SVLFG oder in verwandten Bereichen des Sozial- und Verwaltungswesens. Mit Erfahrung und entsprechender Weiterbildung (z. B. Fachwirt:in für Sozialversicherung oder ein Studium im Bereich Agrarrecht, Sozialrecht oder Verwaltung) ist auch der Aufstieg in leitende Positionen möglich.
Während der 3-jährigen Ausbildung erlernen die Auszubildenden unter anderem:
Für die Ausbildung sind folgende Kenntnisse und Interessen hilfreich:
Der Berufsalltag ist abwechslungsreich und besteht aus Kundenkontakt, der Anwendung von Rechtsvorschriften und der Bearbeitung von Anträgen. Sozialversicherungsfachangestellte in dieser Fachrichtung beraten häufig telefonisch oder persönlich Versicherte aus dem landwirtschaftlichen Umfeld, oft auch mit regionalem Bezug und Kenntnis der agrarischen Lebensrealität.
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes (TVAöD) und beträgt etwa:
Nach erfolgreicher Ausbildung liegt das Einstiegsgehalt bei etwa 2.600 bis 3.000 Euro brutto pro Monat. Mit wachsender Berufserfahrung und Weiterbildung sind Gehälter von über 3.500 Euro brutto möglich.