Schülerkarriere – AGB
Schülerkarriere stellt eine innovative und neuartige Internetplattform zur Verfügung, auf der sich Unternehmen passende Schülerinnen und Schüler für Ausbildungsplätze suchen können. Das Konzept basiert auf einem umgekehrten Bewerbungsverfahren, bei dem sich nicht die Schüler beim Unternehmen bewerben, sondern genau andersherum: die Betriebe suchen sich geeignete Bewerber selbstständig aus. Die Unternehmen haben dabei die Möglichkeit im ersten Schritt alle Schülerprofile in anonymisierter Form zu betrachten und sich für möglicherweise passende Profile zu entscheiden, um diese näher kennen zu lernen. Zu diesem Zweck wird das angeforderte Schülerprofil freigeschaltet und das Unternehmen kann nun Kontakt mit dem Schüler aufnehmen.
Außerdem können Schülerinnen und Schüler auf der Internetplattform durch die Nutzung eines Software-Tools, welches von Schülerkarriere bereitgestellt wird, einen individuellen Lebenslauf anhand der eingegebenen Daten der Schülerinnen und Schüler erstellen. Dieser wird von Schülerkarriere kostenlos als pdf zur Verfügung gestellt.
Durch die Registrierung bei Schülerkarriere akzeptieren Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Nachfolgenden „AGB“ genannt). Die AGB sind jederzeit öffentlich auf unseren Webseiten einsehbar und können von dort für private oder für Zwecke der Buchhaltung des bei Schülerkarriere registrierten Unternehmens ausgedruckt werden.
Die Vertragsparteien sind die Schülerkarriere zum einen und zum anderen das Unternehmen sowie Schüler und junge Erwachsene, nachfolgend als „Schüler“ bezeichnet.
Der Nutzer schließt den Vertrag über die Nutzung der Dienste von Schülerkarriere mit der Schülerkarriere GmbH, Siebstraße 1, 30171 Hannover. Genauere Informationen sind dem Unterpunkt „Impressum“ zu entnehmen.
§ 1. Geltungsbereich
1.1 Zur Vereinfachung wird nachfolgend nur noch von Schülerkarriere gesprochen.
1.2 Um die vielen Angebote von Schülerkarriere nutzen zu können, die nicht allgemein zugänglich sind, ist eine Registrierung des Interessenten erforderlich. Ein Rechtsanspruch auf die Registrierung und die damit verbundene Nutzung der Dienstleistungen von Schülerkarriere ergibt sich nicht. Schülerkarriere bleibt es insbesondere vorbehalten, die Registrierung des Interessenten ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.3 Um die Dienstleistungen von Schülerkarriere in Anspruch nehmen zu können, muss der Interessent zum Zeitpunkt der Registrierung 14 Jahre oder älter sein. Weitere Voraussetzung ist, dass die Angaben anlässlich der Registrierung für den Interessenten, der die Registrierung vornimmt, wahrheitsgemäß sind und ein Account dieses Interessenten bei schuelerkarriere.de nicht gesperrt oder geschlossen ist/wurde.
1.4 Der Vertrag zwischen der Schülerkarriere und den Nutzern kommt auf der Grundlage dieser AGB mit der Registrierung zustande. Abweichende Bedingungen der Nutzer haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart..
1.5 Die AGB gelten nicht für Leistungen, die zwar auf dem Portal für Schülerkarriere angeboten werden, aber deutlich als Leistungen Dritter zu verstehen sind, beispielsweise durch entsprechende Firmenlogos oder andere Informationen. Für Leistungen Dritter gelten die gesonderten Geschäftsbedingungen der entsprechenden Unternehmen, die direkt bei den jeweiligen Unternehmen zu erfragen sind.
1.6 Schülerkarriere behält sich vor, die AGB zu ändern. In einem solchen Fall wird Schülerkarriere den Vertragspartner über die Änderung der AGB unter Wahrung einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen informieren. Eine Zustimmung gilt als erklärt, wenn binnen 4 Wochen kein Widerspruch eingelegt wird, beispielsweise in schriftlicher Form.
1.7 Der Interessent hat die Möglichkeit, sich jederzeit und ohne Angaben von Gründen, schriftlich, per E-Mail oder durch Anklicken des entsprechenden Abmelde-Buttons von der Nutzung des Dienstes abzumelden. Hierdurch werden sämtliche Daten in dem Profil des Interessenten gelöscht und das kostenlose Nutzungsverhältnis beendet.
§ 2. Leistungen
2.1 Das Angebot von Schülerkarriere enthält Dienstleistungen, die in Verbindung mit einer internetgestützten Online-Plattform erbracht werden. Unter schuelerkarriere.de können die jeweiligen Dienstleistungsangebote nach Belieben abgerufen werden.
2.2 Schülerkarriere ist kein Vermittler von Ausbildungsstellen, sondern bietet lediglich die Plattform an, auf der die Vermittlungsprozesse stattfinden können. Die Leistung für den Arbeitgeber beschränkt sich darauf, ihm die Möglichkeit zu geben, Schüler für seine Ausbildungsberufe kennenzulernen. Die Leistung für Schüler beschränkt sich, neben der Erstellung eines individuellen Lebenslaufes, darauf, ihnen die Möglichkeit zu geben, ein Bewerberprofil zu erstellen, durch das die Unternehmer zur Kontaktaufnahme ermutigt werden, als auch sich selbst initiativ auf Positionen zu bewerben. Schülerkarriere übernimmt keine Garantie dafür, dass das Unternehmen passende Bewerber findet, oder die Schüler passende Stellen finden.
2.3 Schülerkarriere übernimmt keine Haftung für Inhalte, die der Schüler als auch das Unternehmen in ihre Profile einstellen, beispielsweise die Richtigkeit der Lebensläufe und Bewerberangaben, die Befähigung, die Anforderungen an eine ausgeschriebene Stelle zu erfüllen oder auch jegliche Angaben der Unternehmen.
2.4 Schülerkarriere hat keinen Einfluss auf die Angebote der Unternehmen. Obwohl sich diese ausschließlich nur zum Zwecke der Stellenvermittlung mit den Schülern in Verbindung setzen dürfen, kann dafür keine Garantie übernommen werden.
2.5 Schülerkarriere ist berechtigt, die Personalien des Nutzers anhand geeigneter amtlicher Papiere zu überprüfen, um so die Richtigkeit der eingetragenen Daten bestätigt zu wissen. Schülerkarriere behält sich vor, bei falschen Angaben und groben Verletzungen der Geschäftsbedingungen das Profil des Nutzers ohne vorherige Mitteilung oder Nennung von Gründen zu löschen. Im Falle grober Täuschung, Urkundenfälschung oder sonstiger mutwilliger Falschdarstellung, wird Schülerkarriere entsprechende Schritte, auch juristischer Natur, einleiten.
2.6 Leistungen Dritter, die über Schülerkarriere angeboten werden, werden klar als solche gekennzeichnet. Schülerkarriere übernimmt dafür keine Haftung und verweist bei Nutzung derartiger Angebote auf die jeweils geltenden Geschäftsbedingungen dieser Dritten.
2.7 Schülerkarriere behält sich vor, das Leistungsportfolio den aktuellen Bedürfnissen der Kunden entsprechend anzupassen, zu erweitern oder einzuschränken. Bisherige Kunden, die unter den geänderten Bedingungen nicht weiter die Leistungen von Schülerkarriere in Anspruch nehmen wollen, müssen dies innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich kenntlich machen, per Mail oder auf dem Postweg. In diesem Fall wird nach einer Sonderlösung gesucht oder wenn dies nicht möglich ist, sind die Geschäftsbeziehungen zu beenden. Für etwaigen Schaden entsteht kein Schadensanspruch gegenüber Schülerkarriere.
§ 3. Pflichten der Unternehmen und Schüler
3.1 Schülerkarriere speichert persönliche Informationen der Nutzer und verwendet diese für die Bereitstellung seiner Unternehmensdienste. Diese Informationen entstehen durch Angabe des Nutzers bei der Erstellung des Profils. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die persönlichen Daten von Schülerkarriere in elektronischer Form anonymisiert abgespeichert werden dürfen und Unternehmen zwecks Kontaktaufnahme zur Verfügung gestellt werden. Dabei werden den Unternehmen die Daten nur zur Vermittlung eines Arbeitsplatzes weitergegeben. Sollte ein Unternehmen vertragswidrig einem Schüler statt einer Arbeitsstelle seine Produkte oder Produkte Dritter anbieten, bitten wir uns dies schnellstmöglich mitzuteilen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können. Auf der anderen Seite fordern wir auch Unternehmen auf, uns Schülerprofile zu melden, in denen gefälschte Daten eingetragen worden sind.
3.2 Schülerkarriere speichert, verwendet und analysiert Informationen, um eine funktionierende Internet-Plattform zu ermöglichen und den Nutzern eine bestmöglichen Service bieten zu können.
3.3 Der Nutzer kann bei Erstellung des Profils selbst entscheiden, wie viele Informationen, die an andere Nutzer weitergegeben werden sollen, er preisgeben will. Die Einwilligung zur Weitergabe erteilt er mit seiner Registrierung. Je mehr Daten sichtbar sind, desto besser kann ein Unternehmen den Schüler kennen lernen. Dadurch erhöht sich die Chance, einen passenden Arbeitsplatz zu finden. Für Unternehmen gilt, dass die Wahrscheinlichkeit, passende Schüler zu finden, desto höher ist, je detaillierter ein Anforderungsprofil ausgefüllt ist.
3.4 Der Nutzer erklärt, dass er die Rechte an den von ihm hochgeladenen und verwendeten Fotos und Videos besitzt. Die Übermittlung von Fotos und Videos nicht existierender Personen oder anderer Wesen (Tiere, Fantasiewesen, etc.) ist nicht gestattet.
3.5 Die Vertragspartner der Schülerkarriere verpflichten sich, ihre Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Für den Inhalt sowie den Zugang zum jeweiligen Profil auf Schülerkarriere sind ausschließlich die Vertragspartner selbst verantwortlich. Das Passwort und die Zugangsinformationen zu seinem Profil dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Vertragsparteien werden nur solche Informationen einstellen, die ihren eigenen Bereich betreffen, also keine Profile für Dritte erstellen oder Pseudonyme und Kunstnamen verwenden.
3.6 Bei Verlust von Zugangsdaten zum Profil oder der Kenntnis der Vertragspartner vom Missbrauch ihres Profils durch Dritte, ist Schülerkarriere hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei Verlust oder Missbrauch der Zugangsdaten zu seinem Profil und einem hieraus entstehenden Schaden ist Schülerkarriere von jeglichen Ansprüchen freizusprechen.
3.7 Jede zweckfremde Nutzung der Web-Sites und Dienste von Schülerkarriere ist unzulässig. So ist insbesondere das Sammeln und Speichern von Daten aus den Datenbanken von Schülerkarriere sowie die vollständige, teilweise oder auszugsweise Verwendung der Daten von Interessenten für gewerbliche Adressenverwertung oder Verzeichniserstellung sowie zu Zwecken sonstiger kommerzieller Verwendung nicht gestattet. Die Weiterleitung von Daten an Dritte ist ebenfalls untersagt. Insbesondere ist es untersagt, die Profile und Anfragen von Interessenten Dritten ohne das vorherige Einverständnis des jeweiligen Nutzers zur Verfügung zu stellen.
3.8 Die Vertragspartner haben sich vor dem Setzen etwaiger Links davon zu überzeugen, dass die verlinkten Inhalte nicht gegen geltendes Recht (Marken- und andere Kennzeichenrechte, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Strafrecht und Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter)verstoßen. Eine Pflicht von Schülerkarriere, die eingestellten oder verlinkten Inhalte zu überprüfen, besteht nicht.
3.9 Es ist untersagt, beleidigende, verleumderische, verächtliche, pornografische, gewaltverherrlichende oder gegen Jugendschutzgesetze oder anderes geltendes Recht verstoßende Inhalte zu verwenden, unabhängig davon, ob diese Inhalte andere Nutzer, Mitarbeiter von Schülerkarriere, andere Personen oder Unternehmen betreffen. Auch Spam-Werbung oder unredliche Aussagen sind untersagt (vgl. § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG). Schülerkarriere behält sich deswegen vor, alle Profile dahingehend zu überprüfen und wenn nötig, Änderungen oder auch Löschungen ohne Nennung von Gründen vorzunehmen.
3.10 Jegliche Maßnahmen, die den ordentlichen Gebrauch von Schülerkarriere beeinträchtigen, einschränken oder sogar verhindern, sind untersagt, dazu gehören u. a. das Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste von Schülerkarriere erforderlich ist. Das Kopieren im Wege von „Robot/Crawler“-Suchmaschinen-Technologien ist ausdrücklich untersagt.
3.11 Der Nutzer ist verpflichtet, E-Mails und andere Nachrichten vertraulich zu behandeln und diese nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Absenders Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für Namen, Telefon- und Faxnummern, Adressdaten, E-Mail-Adressen und/oder URLs, die ausschließlich für den bestimmten Vermittlungsprozess von Schülerkarriere zu verwenden sind.
3.12 Jede zweckfremde Nutzung der Web-Sites und Dienste von Schülerkarriere ist unzulässig.
3.13 Mit der Registrierung und Zustimmung zu unseren AGB gewährt das Unternehmen Schülerkarriere für die Dauer des Nutzungsvertrages das Recht, es in jedweder Form gegenüber Dritten als „Referenzunternehmen“ auch unter Wiedergabe genutzter oder bestehender Firmenlogos öffentlich für Werbezwecke benennen zu dürfen. Das Unternehmen kann diese Genehmigung jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen.
3.14 Der Schüler ist verpflichtet, nur die Daten in das Portal einzutragen, die er bei einer ordentlichen Bewerbung auch seinem potentiellen Arbeitgeber mitteilen würde. Im Portal sind somit sog. Pflicht- als auch Wahlfelder vorhanden. Die Pflichtfelder sind notwendig, um überhaupt einen Kontakt zwischen Schüler und Unternehmen herzustellen und die Wahlfächer sind zur genaueren Beschreibung notwendig, um dem Unternehmen die Auswahl des Bewerbers zu vereinfachen. Je mehr Daten eingetragen werden desto genauer können Unternehmen sich ein Bild vom Bewerber machen und die Chance einer Kontaktaufnahme kann sich erhöhen. Die personenbezogenen Daten der Interessenten werden ferner nicht zu Zwecken der Marktforschung oder Werbung von Schülerkarriere an Dritte weitergegeben. Schülerkarriere führt selbst nur statistische Erhebungen durch, bei denen nur anonymisierte Daten verwendet werden, durch welche keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden können.
3.15 Bei jeder Zuwiderhandlung gegen die den Vertragspartnern obliegenden Verletzungen ist eine Vertragsstrafe bis zu einer Höhe von 5.000,00 EUR verwirkt. Die Vertragsstrafe ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen an Schülerkarriere zu zahlen. Die endgültige Höhe der Vertragsstrafe ist im Streitfall von einem ordentlichen Gericht festzusetzen.
§ 4. Pflichten von Schülerkarriere
4.1 Schülerkarriere benennt dem Werbetreibenden – für die jeweilige operative Abstimmung – einen verantwortlichen Mitarbeiter als projektbezogenen Ansprechpartner.
4.2 Schülerkarriere wird das zur Verfügung gegebene Material während des jeweils vereinbarten Zeitraums innerhalb der Vertragslaufzeit bis zum Erreichen der vereinbarten Gesamtmedialeistung auf der und/oder den jeweiligen Portalen einstellen. Im Zweifel sind dabei die von Schülerkarriere ermittelten Zahlen zur Medialeistung maßgeblich. Wird die Gesamtmedialeistung im vereinbarten Zeitraum nicht oder nicht vollständig oder gar die Werbung nicht ordnungsgemäß geschaltet, so wird Schülerkarriere die Schaltung ehestmöglich im noch ausstehenden Umfang nachzuholen. Schülerkarriere ist dabei berechtigt, Nachlieferungen auch nach der Vertragslaufzeit in Abstimmung mit dem Wer-betreibenden zu erbringen.
4.3 In Fällen höherer Gewalt, beispielsweise Arbeitskampf, Beschlagnahme und sonstige behördliche Maßnahmen, Verkehrs- und Betriebsstörungen u. a., behält Schülerkarriere den Anspruch auf die vollständige Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung, wenn das Material nicht in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird.
4.4 Kann Schülerkarriere seine vertraglichen Leistungen nicht oder nicht vollständig oder nicht vertragsgemäß erbringen, weil das Material vom Werbetreibenden nicht rechtzeitig bzw. nicht ordnungsgemäß und/oder mangelfrei zur Verfügung gestellt wird, behält Schülerkarriere den Anspruch auf vollständige Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.
4.5 Schülerkarriere wird den Werbetreibenden unverzüglich unter der Angabe der Gründe darüber informieren, wenn er das Material offline, also nicht mehr öffentlich zugänglich, nimmt und/oder nehmen muss.
§ 5. Rechte an Auswertungsresultaten
5.1 Alle Rechte an Bewertungs- und Auswertungsergebnissen, die im Zuge der Eingaben von Interessenten und Arbeitgebern erstellt worden sind, stehen ausschließlich sowie zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzt, Schülerkarriere zu. Der Werbetreibende räumt Schülerkarriere ein einfaches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes, sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht für die Nutzung des Materials auf dem Portal ein. Die vorstehende Rechteeinräumung beinhaltet insbesondere das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung, öffentlichen Zugänglichmachung, Werberecht (auch zum Zwecke der Eigenwerbung) sowie das Recht zur Bearbeitung, soweit dieses zur Durchführung der vertraglichen Leistungen von Schülerkarriere erforderlich ist. Insbesondere, aber nicht abschließend, sind hiervon erfasst:
5.2 Das Multimedia- und Online-Recht, das heißt das Material und/oder Bearbeitungen desselben zu digitalisieren, auf allen Medien zu speichern, im Rahmen einer Multimedia-Produktion mit anderen Werken, insbesondere anderem Material zu vereinen, das Produkt auch interaktiv auf elektronischem Weg nutzbar zu machen sowie der Öffentlichkeit auf dem Portal zugänglich zu machen (§ 19a UrhG).
5.3 Werbeinhalte des Werbetreibenden auch zur Einbindung auf den Portalen auch auf externen Speicherplätzen zu speichern (z.B. Video zur Speicherung von Videos).
5.4 Das Datenbankrecht, das heißt das Material und Bearbeitungen desselben, insbesondere in elektronischer Form, digitalisiert zu erfassen und auf allen bekannten Speichermedien allein oder gemeinsam mit anderen Elementen, insbesondere Werken einschließlich anderem Material, zu speichern und zu bearbeiten.
5.5 Das Bearbeitungsrecht, das heißt das Material umzugestalten und auf sonstige Weise zu bearbeiten, insbesondere zu verkleinern, zu vergrößern, zu kürzen, fortzusetzen und zu ergänzen.
§ 6. Abnahme des Materials
6.1 Der Werbetreibende wird das Material, nach entsprechender vorheriger Mitteilung durch Schülerkarriere, nach seiner ersten Freischaltung unverzüglich auf dessen Richtigkeit und mangelfreie Abrufbarkeit und Darstellung prüfen und Schülerkarriere über etwaige Fehler schriftlich informieren.
6.2 Der Werbetreibende garantiert, dass er sämtliche zur vertragsgemäßen Nutzung im Internet oder auf einem Onlinedienst erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere sämtliche oben angeführten Rechte von sämtlichen Inhabern von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten, an dem von ihm überlassenen Material (wie z.B. Texten, Fotos, Grafiken, Tonträger, Videobänder, etc.) inne hat.
§ 7. Laufzeit, Fristen und Kündigungen
7.1 Eine ordentliche Kündigung wird bei Nichteinhaltung der Kündigunsfrist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon jedoch unberührt. Ein wichtiger Grund im Sinne dieses Vertrages liegt insbesondere dann vor, wenn der Werbetreibende trotz wiederholter Fristsetzung die Zahlungen der vertraglich zu einem Zeitpunkt vereinbarten Vergütung verweigert und/oder nicht rechtzeitig leistet oder aber wenn der Werbetreibende gegen seine Pflichten aus §§ 4 und 6 dieses Vertrages verstößt
7.2 Jede Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
§ 8. Datenschutz und Anonymität
8.1 Schülerkarriere ist sich bewusst, dass den Nutzern ein besonders sensibler Umgang mit allen personenbezogenen Daten, die die Nutzer an Schülerkarriere übermitteln, äußerst wichtig ist. Schülerkarriere beachtet daher alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben (deutsche Datenschutzgesetze, europäische Datenschutzrichtlinien).
8.2 Schülerkarriere wird die personenbezogenen Daten der Nutzer insbesondere nicht unbefugt an Dritte weitergeben, oder Dritten sonst zur Kenntnis bringen, mit Ausnahme im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungserbringung von Schülerkarriere.
8.3 Alle personenbezogenen Daten werden bei Schülerkarriere anonym gespeichert, um dadurch möglichem Datenmissbrauch vorzubeugen. Bei der Registrierung bei Schülerkarriere kann der Bewerber zudem entscheiden, ob er von gewissen Firmen nicht gefunden werden will, wodurch sein Profil den entsprechenden Firmen nicht angezeigt wird. Da ständig neue Firmen ebenfalls unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen, empfehlen wir den Bewerbern diese Liste der ungewollten Unternehmen stets zu überprüfen und regelmäßig zu aktualisieren. Hat ein Bewerber vergessen, ungewollte Unternehmen zu benennen und wird von diesen kontaktiert, übernimmt Schülerkarriere dafür keine Haftung für den daraus evtl. entstehenden Schaden.
8.4. Wir unterrichten die Vertragspartner gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dass Schülerkarriere die von ihnen bei der Registrierung und Ausfüllung ihres Profils auf dieser Web-Seite zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten und Informationen z. B. über Qualifikationen, Eigenschaften usw. zur Erbringung und inhaltlichen Ausgestaltung der Dienste von Schülerkarriere erhebt, verarbeitet und nutzt. Die Vertragspartner können jederzeit Auskunft über die bei Schülerkarriere gespeicherten Daten verlangen. Ebenso können die Vertragspartner ihre Einwilligung in die Nutzung in die personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. Nach erfolgtem Widerruf werden die Daten unwiderruflich entfernt.
8.5 Schülerkarriere benutzt aus technischen Gründen Cookies (kleine Dateien, die Ihr Web-Browser auf Ihre Hardware setzt, um die Einhaltung der Nutzungsbedingungen sicherzustellen). Diese sind für die uneingeschränkte Nutzung der Schülerkarriereplattform unabdingbar.
§ 9. Abmelden, Kündigung und Vertragsauflösung
9.1 Eine Abmeldung bei Schülerkarriere ist jederzeit möglich und kann durch eine einfache Löschung des Profils geschehen. Bei Löschung des Profils werden alle Daten des Nutzers unwiderruflich gelöscht. Das Vertragsverhältnis erlischt damit automatisch.
9.2 Falsche Angaben im Profil, die absichtlich oder in betrügerischer Absicht – insbesondere das Vortäuschen einer fremden Identität oder die Änderung von Qualifikationen und Noten – gemacht werden, können zivilrechtliche Schritte nach sich ziehen. Schülerkarriere behält sich das Recht vor, in derartigen Fällen das bestehende Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen und das Profil zu löschen.
§ 10. Preise
10.1 Die vom Unternehmer für die Dienstleistungen für Schülerkarriere zu zahlenden Preise richten sich nach der jeweils aktuellen gültigen Preisliste, sofern die Beteiligten keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen haben. Detaillierte Informationen sind der Webseite www.schuelerkarriere.de zu entnehmen oder sind auf Anfrage zu erhalten. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
10.2 Sofern der Unternehmer mit der Zahlung in Verzug ist, behält sich Schülerkarriere vor, sein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen und die Bereitstellung der Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Rechnungsbeträge einzustellen. Bei absoluter Verweigerung oder Nichterstattung der fehlenden Rechnungsbeträge ist Schülerkarriere berechtigt, das Unternehmensprofil mit einer Frist von 4 Wochen zu sperren und anschließend zu löschen sowie Mahnkosten und Verzugszinsen geltend zu machen.
10.3 Die Dienstleistung für die Schüler ist kostenfrei.
§ 11. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
11.1 Der Werbetreibende zahlt für seine Werbeschaltung die im jeweiligen Einzelvertrag aufgeführte pauschale Vergütung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer entsprechend der jeweils gültigen Preisliste von Schülerkarriere. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von Schülerkarriere innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der ordnungsgemäßen Rechnung bei dem Auftraggeber ohne Abzüge auf das von Schülerkarriere angegebene Konto zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Zahlungseingangs bei Schülerkarriere.
11.2 Schülerkarriere ist bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, die weitere Leistung auszusetzen, bis der Auftraggeber sämtliche ausstehenden Zahlungen oder eine entsprechende Sicherheit geleistet hat.
11.3 Ein Leistungsverweigerungsrecht von Schülerkarriere besteht auch, wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch von Schülerkarriere durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird.
11.4 Die Abrechnung der Leistungen der Schülerkarriere erfolgt für den gesamten Leistungszeitraum vorab. Teilzahlungen sind zwischen den Vertragsparteien gesondert zu vereinbaren.
§12. Profilinhalte
12.1 Soweit der Vertragspartner die Möglichkeit nutzt, z. B. Bilder bei Schülerkarriere einzustellen, verbleiben die Rechte hieran bei dem jeweiligen Vertragspartner. Schülerkarriere ist berechtigt, diese Inhalte Dritten auf Schülerkarriere zugänglich zu machen, insbesondere den anderen Nutzern. Außerdem sind ausgewählte Inhalte für Werbezwecke von Schülerkarriere zu verwenden. Ist der Vertragspartner damit nicht einverstanden, muss er dies schriftlich oder per Mail an Schülerkarriere mitteilen.
§ 13. Inhaltliche Verantwortung
13.1 Schülerkarriere hat das redaktionelle und gestalterische Letztentscheidungsrecht hinsichtlich der Plattformen.
13.2 Der Werbetreibende garantiert, dass die Inhalte des Materials nicht gegen geltendes Recht, behördliche Verbote sowie die guten Sitten verstoßen. Die Verantwortung für den Inhalt des Materials, sowie der Werbeflächen trägt ausschließlich der Werbetreibende.
13.3 Klarstellend wird festgehalten, dass Schülerkarriere berechtigt ist, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung des Materials vorzunehmen.
13.4 Schülerkarriere ist berechtigt, Werbung, die gegen vorstehende Bestimmungen verstößt und Links, welche zu Inhalten führen, die gegen geltendes Recht, behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, unverzüglich aus dem Angebot zu nehmen. Einer vorherigen sog. Abmahnung bedarf es nicht. Schülerkarriere wird den Werbetreibenden nach Möglichkeit von der durchgeführten Maßnahme unterrichten.
13.5 Der Werbetreibende bleibt zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass die Schülerkarriere die Werbung zu Unrecht aus dem Angebot genommen hat. Weitergehende Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche des Werbetreibenden sind ausgeschlossen.
§ 14. Gewährleistung
14.1 Schülerkarriere macht weder Zusicherungen über mögliche Platzierungen und/oder Reihenfolgen der Werbeschaltungen noch über die Verteilung der sog. Impressionen auf der Startseite innerhalb des Kampagnenzeitraumes und ist nach billigem Ermessen dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus redaktionellen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen.
§ 15. Schlechterfüllung
15.1 Bei etwaigen Störungen, die den ordentlichen Gebrauch der Dienstleistung einschränken, wird sich Schülerkarriere bemühen, diese zeitnah zu beseitigen. Gelingt dies wiederholt nicht und sind die Störungen nicht nur von geringfügiger Größe oder Umfang, ist der Unternehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
15.2 Der Anspruch auf Nutzung der Schülerkarriere-Website und ihrer Dienstleistungen besteht nur im Rahmen des aktuellen Standes der Technik. Schülerkarriere beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, der Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Schülerkarriere berücksichtigt in diesen Fällen soweit möglich die berechtigten Interessen der Vertragspartner, z. B. durch Vorabinformationen.
15.3 Für Störungen, die von Schülerkarriere nicht zu verschulden sind, beispielsweise Stromausfälle oder der Zusammenbruch des öffentlichen Telekommunikationsnetzes übernimmt Schülerkarriere ebenfalls keine Haftung.
15.4 Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund Schlechterfüllung setzen voraus, dass der Schaden aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Schülerkarriere zu vertreten ist.
15.5 Weitegehende Ansprüche aufgrund Störungen bestehen gegenüber Schülerkarriere nicht.
§ 16. Haftung
16.1 Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen Schülerkarriere (einschl. deren Erfüllungsgehilfen), die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalspflicht verletzt worden ist. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
16.2 Ansprüche wegen Körperschäden sowie wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten außerdem nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Schülerkarriere sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften.
16.3 Schülerkarriere übernimmt keine Haftung für wirtschaftliche, körperliche oder immaterielle Schäden, die sich aus der Nutzung dieser Plattform ergeben. Schülerkarriere ist bemüht, jederzeit einen ordnungsgemäßen Betrieb des Service sicherzustellen, kann dies aber nicht zu 100 % gewährleisten. Die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Service wird deswegen nicht garantiert. Bei möglichen Ausfällen übernimmt Schülerkarriere keine Haftung für daraus resultierende Schäden. Ferner haftet Schülerkarriere auch nicht für technisch bedingte Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle, beispielsweise bei notwendigen Wartungsarbeiten, wodurch es zu vorübergehenden Unterbrechungen des Service kommen kann.
16.4 Für die unbefugte Kenntniserlangung persönlicher Nutzerdaten durch Dritte (z. B. durch einen unbefugten Zugriff von „Hackern“ auf die Datenbank) haftet Schülerkarriere ebenfalls nicht. Ferner kann Schülerkarriere nicht dafür haftbar gemacht werden, dass Angaben und Informationen, welche die Nutzer auf Schülerkarriere zugänglich gemacht haben, von Dritten missbraucht werden.
16.5 Schülerkarriere ist berechtigt, jederzeit seine Dienste ganz oder teilweise einzustellen, ohne Angaben von Gründen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen bzw. komplett eingestellt zu lassen. In einem solchen Fall ist Schülerkarriere verpflichtet, das vom Unternehmen gezahlte Entgelt anteilig zurückzuerstatten.
16.6 Schülerkarriere, einschließlich deren gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet nur für Schäden, die von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Dies gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leib und Leben oder der Gesundheit. Für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere auf Grund einer positiven Vertragsverletzung, haftet Schülerkarriere nicht. Für von Schülerkarriere nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Werbetreibenden liegende Schäden haftet Schülerkarriere nicht. Schülerkarriere haftet in keinem Fall für beschädigte oder verloren gegangene Daten oder Dateien. Schülerkarriere haftet auch nicht für das Erreichen des vom Werbetreibenden intendierten Erfolges durch die vertragsgemäße Zusammenarbeit mit Schülerkarriere.
§ 17. Freistellung
17.1 Der Nutzer stellt Schülerkarriere von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen Schülerkarriere wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Nutzer auf den Schülerkarriere-Websites eingestellten Inhalte geltend machen. Der Nutzer stellt Schülerkarriere ferner von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer oder Dritte gegen Schülerkarriere wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Dienste von Schülerkarriere geltend machen. Der Nutzer übernimmt alle Schülerkarriere aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden Kosten.
17.2 Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Schülerkarriere bleiben unberührt. Die vorstehenden Pflichten des Nutzers gelten nicht, soweit der Nutzer die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
17.3 Werden durch die Inhalte des Nutzers oder durch das Nutzerverhalten Rechte Dritter verletzt, wird der Nutzer Schülerkarriere nach Wahl von Schülerkarriere auf eigene Kosten des Nutzers das Recht zur Nutzung der Inhalte verschaffen oder die Inhalte schutzrechtsfrei gestalten. Werden durch die Nutzung der Dienste von Schülerkarriere die Rechte Dritter verletzt, wird der Nutzer die vertragswidrige und/oder gesetzeswidrige Nutzung nach Aufforderung durch Schülerkarriere sofort einstellen.
§ 18. Geheimhaltung, Vertraulichkeit, Datenschutz
18.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle Informationen, Daten, und Geschäftsgeheimnisse, die er von Schülerkarriere im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhält, einschließlich der Einzelheiten über das Vertragsverhältnis, Stillschweigen zu bewahren und diese vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
18.2 Etwaige Presseerklärungen sowie sonstige Verlautbarungen gegenüber Dritten über die vertragsgegenständliche Zusammenarbeit Bedarf der vorherigen Ab- und schriftlichen Zustimmung mit, bzw. durch die jeweils andere Vertragspartei.
18.3 Der Werbetreibende wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes davon unterrichtet und ist damit einverstanden, dass Schülerkarriere seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragsabwicklung und -zwecke maschinell verarbeitet.
§ 19. Vertragslaufzeit/Kündigung/Ausschluss/Sperrung
19.1 Der Vertrag kommt für die vereinbarte Dauer der Inanspruchnahme der Dienstleistung von Schülerkarriere zustande und endet automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit, soweit nichts anderes vereinbart ist. Das Recht der Vertragspartner, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, bleibt unberührt.
19.2 Soweit die Vertragspartner gegen die Pflichten gem. Ziffer 3 der AGB verstoßen, ist Schülerkarriere berechtigt, den Account des betreffenden Vertragspartners zu sperren und/oder eine fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund zu erklären. Die von dem Vertragspartner eingestellten Inhalte werden in diesem Fall deaktiviert und gelöscht.
19.3 Im Falle einer Beendigung des Vertrages und Nutzung der Dienstleistungen einschließlich Sperrung, Deaktivierung und Löschung des Profils gelten die Regelungen dieser AGB zwischen Schülerkarriere und dem berechtigt gewesenen Unternehmer fort: Ziffer 8 (Schlechterfüllung), 9 (Haftung), 12 (Sonstiges) und 18 (Geheimhaltung, Vertraulichkeit, Datenschutz).
§ 20. Werbung (Mail, Fax, Telefon)
Schülerkarriere ist berechtigt, dem Werbetreibenden E-Mails, Kunden-Newsletter und Kunden-Printpublikationen zu Informationszwecken zuzusenden und ihn telefonisch zu kontaktieren.
§ 21. Material
21.1 „Material“ im Sinne der nachfolgenden Regelungen sind die für eine Werbeschaltung/Online-Integration notwendigen Werbemittel und Informationen. Dieses Material kann aus Dateien, Fotos, Texten, Grafiken sowie sonstigen Informationen sowohl in analoger als auch in digitaler Form bestehen. In der Regel wird das Material von den Kunden selber über ein Administrationsbereich auf den jeweiligen Plattformen eingestellt, es sei denn die Parteien vereinbaren ausdrücklich anderes. Der Werbetreibende beachtet insoweit die administrativen und technischen Vorgaben von Schülerkarriere an das Material. Klarstellend wird festgehalten, dass die zur Ausführung und Funktion der Materialien notwendigen Programmiercodes auch als Material im Sinne dieses Vertrages gelten.
21.2 Der Werbetreibende trägt dafür Sorge, dass das Material rechtzeitig, spätestens jedoch 4 Werktage, vor erster Schaltung eben jener Werbung vollständig, fehlerfrei, den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend und für die vereinbarte Schaltung tauglich, an Schülerkarriere übergeben wird. Die jeweiligen Zieladressen der Links (URL im Internet) sind ebenfalls mit anzugeben. Der Werbetreibende verpflichtet sich etwaig von ihm verlinkte Inhalte während der Vertragslaufzeit vorzuhalten.
21.3 Schülerkarriere behält sich vor, das Material auch auf technische Eignung hinsichtlich der vereinbarten Schaltung zu prüfen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
21.4 Sollte die Mängelfreiheit im vorstehenden Sinne nicht sichergestellt sein, ist Schülerkarriere berechtigt, das Material unverzüglich aus der weiteren Nutzung zu nehmen. In einem solchen Fall ist ein Nachweis eines Schadens seitens Schülerkarriere nicht notwendig. An Schülerkarriere können wegen dieser Maßnahme keine Ansprüche gestellt werden. Die Übergabe des Materials erfolgt vorzugsweise elektronisch per E-Mail oder in Form einer DVD/CD-ROM.
§ 22. Sonstiges
22.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Die ungültigen bzw. unvollständigen Bestimmungen werden durch Schülerkarriere durch eine Bestimmung ersetzt bzw. ergänzt, die dem tatsächlich gewollten Ergebnis am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer etwaigen Vertragslücke.
22.2 Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine etwaig gewollte Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
22.3 Auf diese AGB findet deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist Hannover.
§ 23. Widerrufsbelehrung
23.1 Der Nutzer kann seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen schriftlich gegenüber Schülerkarriere widerrufen. Der Widerruf kann per Post, E-Mail oder Fax erfolgen.