Infos

Art: Ausbildung

Bereich: Dienstleistungen, Gesundheit und Pflege, IT und Digitalisierung, Transport, Logistik und Verkehr

Schulabschluss: Realschulabschluss

Dauer: 3,5 Jahre

Ausbildungsberuf: Zahntechniker/in

Frühester Beginn: 2027-09-01 00:00:00.0

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Ausbildung Zahntechniker (gn*)

Kennziffer: 12263 

Beginn 01. September 2027 | UKM Dentallabor GmbH | Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre 

Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung. 

In Deiner Ausbildung im Bereich Zahntechnik profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten, zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir! 

VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:

  • Erlernen vielfältiger Tätigkeiten

  • Herstellung von Zahnersatz oder Zahnspangen in Handarbeit oder computergestützt

  • Verwendung der verschiedenen Materialien: von Wachs und Gips, über einfache und Hightech-Kunststoffe bis hin zu Spezialkeramiken oder edlen Goldlegierungen

ANFORDERUNGEN:

  • Eine gute Fachoberschulreife oder eine (Fach-) Hochschulreife

  • Deutschkenntnisse entsprechen mindestens B2 Niveau

  • Gute Leistungen in den naturwissenschaftlichen Fächern

  • Handwerkliches Geschick

  • Fingerfertigkeit

  • Gutes Form- und Farbempfinden

  • Lernbegeisterung, Engagement und Motivation

  • Eine offene und freundliche Art 

WIR BIETEN:

  • Umfassende Ausbildung, bei der Du alle Tätigkeiten in einem modernen Dentallabor kennenlernst

  • Qualifizierte Betreuung durch engagierte Praxisanleitende

  • Umfangreiche Fortbildungsangebote - im Betrieb und darüber hinaus

  • Attraktive Zusatzleistungen wie z. B. Vergünstigung beim Deutschlandticket

Rückfragen an: Sabine Blume, T 0251 83 41357

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Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich. 

(*gn=geschlechtsneutral)

 

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