Ausbildung Mechatroniker für Fördertechnik (gn*)

Universitätsklinikum Münster (UKM)

Infos

Art: Ausbildung

Bereich: Dienstleistungen, Gesundheit und Pflege, IT und Digitalisierung, Transport, Logistik und Verkehr

Dauer: 3,5 Jahre

Ausbildungsberuf: Mechatroniker/in

Frühester Beginn: 2027-08-01 00:00:00.0

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Kennziffer: 12338 

Beginn 01. August 2027 | UKM Infrastruktur Management GmbH | Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre 

Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung. 

In Deiner Ausbildung als Mechatroniker für Fördertechnik profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten, zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir. 

VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:

  • Wartung und Reparatur der Förderanlagen

  • Zusammenstellung von mechatronischen Systemen aus mechanischen, elektrischen und elektronischen Bestandteilen

  • Installation von elektrotechnischen und elektronischen Bauteilen und Anschlüssen

  • Programmieren von Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen

  • Inbetriebnahme und Instandhaltung von Förderanlagen 

ANFORDERUNGEN:

  • Einen guten Hauptschulabschluss oder Fachoberschulreife

  • Gute Noten in den Fächern Mathematik und Physik

  • Ausgeprägtes technisches Verständnis und handwerkliches Geschick

  • Teamfähigkeit

  • Interesse an eigenverantwortlichem Handeln

  • Hohes Engagement 

WIR BIETEN:

  • Eine überaus attraktive und sehr innovative Ausbildung in einem aufgeschlossenen Team

  • Eine feste Ansprechperson zur Praxisanleitung

  • Eine gute Arbeitsatmosphäre 

Rückfragen an: Andreas Lewalski, T 0251 83-45938 

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Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich. 

(*gn=geschlechtsneutral)

 

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