Andere Geldquellen

Das Studium ruft und die Brieftasche zwickt?

Leider hat nicht jeder einen Anspruch auf BAföG. Häufig verdienen die Eltern zu viel, als dass ein Antrag gerechtfertigt wäre. Wenn Du aber endlich selbstständig werden willst und Mama und Papa nicht immer auf der Tasche sitzen möchtest, kannst Du durch verschieden Angebote ebenfalls finanzielle Unterstützung erhalten.

Kindergeld

In Deutschland zahlt der Staat bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Das dürfte fast jedem bekannt sein. Aber wusstest Du eigentlich schon, dass Du sogar bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Kindergeld beziehen kannst? Natürlich müssen Deine Eltern den Antrag stellen. Das Kindergeld ist aber völlig losgelöst von einer Einkommensgrenze. Das heißt, dass Du auch ohne Anspruch auf BAföG, Kindergeld beziehen kannst. Allerdings müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein:

Nach dem vollendeten 18. Lebensjahr musst Du in einer Ausbildung oder einem Studium sein. Dabei reichen aber die alleinige Anwesenheit und das Einreichen Deiner Immatrikulationsbescheinigung nicht aus. Der Staat kann sogar einen Leistungsnachweis von Dir fordern. Streng Dich also während Deines Studiums oder Deiner Ausbildung an.

Außerdem ist ein Mindestaufwand von 10 Wochenstunden während der Ausbildung oder des Studiums ausschlaggebend. Das heißt, dass Du mindestens 10 Stunden in der Woche als Vorlesungs- oder Ausbildungszeit nutzt. Ist dies nicht der Fall, muss nachgewiesen werden, dass Du durch Vor- und Nachbereiten des Stoffes trotzdem insgesamt auf mindestens 10 Wochenstunden Zeitaufwand kommst.

Wenn diese Vorraussetzungen erfüllt werden, hast Du, trotz Volljährigkeit, einen Anspruch auf Kindergeld. Selbst wenn Du neben Ausbildung oder Studium noch einen Nebenjob hast, wird es Dir ausgezahlt. Für Schüler in der Zweitausbildung oder für Duale Studiengänge gibt es Sonderegelungen.

Wohngeld

Eine weitere Möglichkeit einen kleinen finanziellen Puffer zu erhalten, bietet Dir das Wohngeld. Die Vorraussetzungen sind ähnlich wie beim BAföG. Allerdings gibt es auch hier, wie beim Kindergeld, keine Einkommensgrenze. Das heißt, dass sich das Wohngeld lediglich an der Förderungsfähigkeit der Ausbildung orientiert.

Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel. Keinen Anspruch auf Wohngeld hast Du, wenn Du Anspruch auf BAföG hast. Egal, ob du dann BAföG letztendlich erhältst oder nicht. Es geht nur um den Anspruch darauf. Hört sich jetzt seltsam an, ist es aber nicht. Da im BAföG schon ein Teil des Geldes als Wohngeld gilt, ist ein zusätzlicher Anspruch auf Wohngeld nicht mehr gerechtfertigt.

Allerdings gibt es auch hier wieder zahlreiche Ausnahmen. Du kannst trotz Deines Anspruchs auf BAföG Wohngeld beantragen, wenn Du beispielsweise aufgrund eines Urlaubssemesters, überschrittener Förderungsdauer oder diverser anderer Bedingungen vom BAföG ausgeschlossen wurdest. Genaueres dazu findest Du auf www.wohngeld.org

Nebenjob

Die naheliegnedste Lösung für Geldprobleme ist immer noch die Jobsuche. Als Student hast Du natürlich nicht so viel Zeit wie Vollzeitkräfte, allerdings gibt es mittlerweile Stellen, die extra für Studentenkräfte ausgeschrieben werden. Dort hast Du flexible Arbeitszeiten und kannst Deinen Schichtplan Dank der meist verständnisvollen Vorgesetzten mit Deinem Vorlesungsplan abstimmen.

Fazit
Du siehst also, dass es vielerlei Möglichkeiten gibt, neben dem Studium für ein wenig Geld zu sorgen. Mach Dich einfach schlau, besuche das Arbeitsamt oder frag Kommilitonen, wie die ihre finanziellen Angelegenheiten regeln. Es führen viele Wege nach Rom.